Verein Unsui - Statuten
Art. 1
Unter dem Namen Verein Unsui besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Zürich.
Art. 2
Zweck des Vereins:
Die Unterstützung und Förderung von Unsui an der Gasometerstrasse 14, 8005 Zürich, sowie deren Ziele und Aktivitäten. Zweck des Vereins ist der Betrieb eines Meditations-Zentrums in der Tradition des Soto-Zen-Buddhismus und die Zurverfügungstellung von Informationen über diese religiöse Tradition. Der Verein verfolgt diesen Zweck, indem er
· einen Meditationsraum, "Zendo" genannt, unterhält, der für die Praxis des Zazen und für die Schulung in dieser Praxis zur Verfügung steht. Der Verein mietet (Stand 11.11.2024) die entsprechenden Räumlichkeiten.
· Veranstaltungen unterstützt und organisiert, die der Vertiefung, der Schulung oder Bekanntmachung des Zen-Buddhismus dienen.
· Kontakt zu anderen Institutionen des Zen-Buddhismus unterhält.
· künstlerische, wissenschaftliche und ökologische Tätigkeiten unterstützt, die zur Veranschaulichung des Zen spezifisch und Buddhissmus generell beitragen.
· Bietet Raum für verwandte meditative Methoden und ganzheitliche Therapien, die Körper, Geist und Atem einbeziehen.
Der Verein ist überkonfessionell und religiös neutral. Er respektiert alle Religionen.
Unsui ist ein Ort der Übung von Achtsamkeit und Mitgefühl mit allen Wesen. Insbesondere der Praxis und des Studiums des Zen-buddhistischen Weges, durch regelmässig durchgeführte Zazenzeiten, gemeinsame Textstudien, Gespräche, Vorträge usw. Der Ort steht in Kontakt und Austausch mit der Felsentor-Stiftung, in 6353 Weggis und dem Verein Zendo am Fluss, in 6004 Luzern, und ist grundsätzlich denselben ideellen Zielen verbunden:
· Verbesserung der Beziehung des Menschen zu sich selbst und zu seiner Mitwelt.
· Das Vermitteln meditativer Lebensqualität durch das Schaffen einer Ort der Stille und Einkehr, der Präsenz im Hier und Jetzt.
· Vermitteln von Wertschätzung und Achtung allen Wesen, allem Sein gegenüber.
Unsui hat weiter Folgendes im Angebot:
· Zusammenarbeit mit Experten und gemeinnützigen Organisationen im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit, um die Gemeinschaft zu unterrichten und zu sensibilisieren.
· Teilnahme an ökologischen Aktionen vor Ort und in der Nachbarschaft.
· Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern im Bereich „Meditation in Bewegung“, resp. Bewegungskünste und komplementäre Therapien.
· Nicht nur vor Ort, sondern auch extern: Durchführung von Zeremonien und Unterrichten von Meditations- und Achtsamkeitspraktiken sowie Unterstützung in Krisensituationen.
Der Sitz des Vereins befindet sich in Zürich. Der Verein besteht auf unbeschränkte Dauer.
Art. 3
Die Organe des Vereins sind:
· die Mitgliederversammlung
· der Vorstand
· die Kontrollstelle
Finanzen und Haftung
Art. 4
Der Verein finanziert sich vorwiegend aus Spenden und Mitgliederbeiträgen. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Für die Verbindlichkeiten des Vereins wird mit dem Vereinsvermögen gehaftet; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Mitgliedschaft
Art. 5
Die Mitgliedschaft steht allen Personen offen, die ein Interesse an der Erreichung der in Art. 2 genannten Vereinszwecke haben. Die Aufnahme von Mitgliedern und ein allfälliger Ausschluss ist Sache des Vorstandes. Der Verein besteht aus Einzelmitgliedern.
Mitgliederversammlung
Art. 6
Die Mitgliederversammlung bildet das oberste Organ des Vereins. Sie besteht aus allen Mitgliedern des Vereins.
Art. 7
Die Mitgliederversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:
· Verabschiedung und Änderung der Statuten;
· Wahl der Vorstandsmitglieder und der Kontrollstelle (Revisor);
· Festlegung der Ausrichtung der Arbeit und Leitung der Vereinsaktivitäten;
· Genehmigung der Berichte, Abnahme der Jahresrechnung
· Entscheid über die Entlastung der Vorstandsmitglieder und der Kontrollstelle;
· Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrags
· Stellungnahme zu anderen Projekten auf der Tagesordnung.
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich nach Einberufung durch den Vorstand zusammen. Sie wird von der Präsidentin des Vorstands oder von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens 14 Tage im Voraus einberufen. Der Vorstand oder ein Drittel der Mitglieder kann falls nötig eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Art. 8
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt der/die Vorsitzende den Stichentscheid.
Vorstand
Art. 9
Der Vorstand muss jeden von einem Mitglied mindestens 20 Tage im Voraus schriftlich eingereichten Vorschlag auf die Tagesordnung der (ordentlichen oder ausserordentlichen) Mitgliederversammlung aufnehmen.
Art. 10
Der Vorstand ist für die Umsetzung und Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung zuständig. Er leitet den Verein und ergreift alle nötigen Massnahmen, um den Vereinszweck zu erreichen. Der Vorstand entscheidet in allen Fragen, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
Art. 11
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die jeweils für drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Der Vorstand trifft sich so oft wie es die Geschäfte des Vereins erfordern.
Art. 12
Der Verein zeichnen rechtsverbindlich durch Unterschrift von einem Vorstandsmitglied und der Revisor.
Art. 13
Die Aufgaben des Vorstands sind:
· Ergreifen der nötigen Massnahmen zur Erreichung der Vereinszwecke;
· Einberufung von ordentlichen und ausserordentlichen Mitgliederversammlungen;
· Entscheid über die Aufnahme und den Austritt sowie den allfälligen Ausschluss von Mitgliedern;
· Kontrolle der Einhaltung der Statuten, Verfassen von Reglementen sowie Verwaltung des Vereinsvermögens.
· Der Vorstand ist für die Buchführung des Vereins zuständig.
· Er erstellt und beschliesst ein jährliches Budget.
Kontrollstelle
Art. 14
Die Kontrollstelle überprüft die Buchführung des Vereins und legt der Mitgliederversammlung einen Bericht vor.
Handelsregister
Art. 15
Der Vorstand ist ermächtigt, den Unsui Verein im Handelsregister eintragen zu lassen.
Auflösung
Art. 15
Die Auflösung des Vereins wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und erfordert eine Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder. Besitzt der Verein Aktiven, so gehen diese auf eine Organisation mit ähnlichen Zwecken über.
Leitung Finanzen, Präsidentin: Frau Katerina Gnehm
Leitung Zen, Vetreterin der Vereins: Frau Claudia Costa
Revisor, Kontrollstelle: Herr Lisander Tschudin